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Familie vor ihrem Haus in Düsseldorf, das Baumängel aufweist.

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Finanzieller Ausgleich bei Baumängeln in Düsseldorf: So sichern Sie Ihre Ansprüche

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Was ist der erste Schritt, wenn ich einen Baumangel entdecke?

Der erste und wichtigste Schritt ist die schriftliche Mängelanzeige an den Bauunternehmer. Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich, fügen Sie Fotos bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.



Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadensersatz?

Die Minderung ist ein reiner finanzieller Ausgleich für den geringeren Wert der Immobilie. Der Schadensersatz geht darüber hinaus und deckt alle durch den Mangel entstandenen Kosten ab, z.B. Gutachterkosten, Mietausfälle oder Schäden an Ihrem Eigentum. Er setzt aber ein Verschulden des Unternehmers voraus.



Kann ich einen Handwerker sofort selbst beauftragen?

Nein, Sie müssen dem ursprünglichen Vertragspartner immer zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dürfen Sie eine andere Firma beauftragen (Selbstvornahme).



Was passiert, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserung verweigert?

Wenn der Unternehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert, müssen Sie keine Frist mehr setzen. Sie können sofort weitere Rechte wie Minderung, Schadensersatz oder Selbstvornahme mit Kostenvorschuss geltend machen.



Wie weise ich einen Baumangel nach?

Die Beweislast liegt bei Ihnen. Sichern Sie Beweise durch eine detaillierte Dokumentation mit Fotos und Notizen. Bei komplexen oder teuren Mängeln ist das Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen der sicherste Weg, den Mangel und seine Ursache nachzuweisen.



Übernimmt therlo die Kommunikation mit dem Bauunternehmer?

therlo ist auf die technische Analyse und Sanierung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden spezialisiert. Wir erstellen eine fundierte Dokumentation, die Sie oder Ihr Anwalt nutzen können, um Ihre Ansprüche auf finanziellen Ausgleich durchzusetzen. Die rechtliche Auseinandersetzung führen wir nicht.



Minutes

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei therlo

07.06.2025

11

Minuten

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei therlo

Ein Baumangel kann schnell zu einem finanziellen Albtraum werden. In Düsseldorf stehen Ihnen jedoch klare rechtliche Wege offen, um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz erfolgreich durchsetzen.

Das Thema kurz und kompakt

Bei Baumängeln haben Sie nach erfolgloser Fristsetzung zur Nachbesserung das Recht auf Minderung, Schadensersatz oder Selbstvornahme mit Kostenvorschuss.

Die Minderung reduziert den Werklohn um den Wertverlust, während der Schadensersatz auch Folgekosten wie Gutachter oder Mietausfälle abdeckt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre nach BGB; handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche nicht durch Verjährung zu verlieren.

Wenn am Bau gepfuscht wurde, ist der Ärger groß und die finanziellen Folgen sind oft erheblich. Für Bauherren und Immobilienkäufer in Düsseldorf ist es daher entscheidend, ihre Rechte genau zu kennen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) bilden die rechtliche Grundlage für einen finanziellen Ausgleich bei Baumängeln. Dieser Artikel zeigt Ihnen die drei zentralen Wege: die Minderung der Vergütung, die Forderung von Schadensersatz und die Möglichkeit, per Kostenvorschuss die Mängel selbst zu beheben. Mit dem richtigen Vorgehen schützen Sie Ihre Investition und stellen die vertraglich vereinbarte Qualität sicher.

Minderung: Den Werklohn direkt reduzieren

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Die Minderung ist ein effektiver Weg, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Sie können den Werklohn oder Kaufpreis gemäß § 638 BGB herabsetzen. Die Höhe der Minderung entspricht dem Minderwert des Gebäudes durch den Mangel. Die Kosten für die Mängelbeseitigung dienen dabei oft als Richtwert für die Berechnung. Um die Minderung zu erklären, müssen Sie dem Unternehmer den Mangel angezeigt und eine erfolglose Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Eine korrekte Berechnung ist hierbei entscheidend, oft wird diese durch Schätzung ermittelt. Beispielsweise kann bei einem fehlerhaften Estrich, dessen Sanierung 10.000 Euro kostet, eine entsprechende Minderung geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Gewährleistung ist die Basis für diesen Schritt.

Schadensersatz: Alle Folgekosten abdecken

Übersteigt Ihr finanzieller Nachteil die reinen Reparaturkosten, kommt der Schadensersatz ins Spiel. Anders als die Gewährleistung setzt der Schadensersatz ein Verschulden des Bauunternehmers voraus. Dieser Anspruch kann neben den Reparaturkosten auch weitere finanzielle Einbußen umfassen. Dazu zählen beispielsweise Gutachterkosten, Mietausfälle oder Kosten für eine alternative Unterkunft. Ein typischer Fall ist ein undichtes Dach, das nicht nur repariert werden muss, sondern auch zu einem Schimmelschaden in der Wohnung geführt hat. Die Kosten für die Schimmelbeseitigung wären hier als Schadensersatz zu fordern. Folgende Posten können Teil des Schadensersatzes sein:

  • Kosten für ein Sachverständigengutachten

  • Anwaltskosten zur Rechtsdurchsetzung

  • Entstandene Mietausfälle während der Sanierung

  • Kosten für Hotel oder Ersatzwohnung

  • Wertminderung der Immobilie trotz Reparatur

Der Schadensersatzanspruch sichert Sie gegen alle durch den Mangel verursachten finanziellen Nachteile ab.


Selbstvornahme: Mängel auf Kosten des Verursachers beheben

Wenn der Bauunternehmer untätig bleibt, müssen Sie nicht warten. Das Recht zur Selbstvornahme nach § 637 BGB erlaubt es Ihnen, die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag zu geben. Die dafür anfallenden Kosten können Sie vom ursprünglichen Unternehmer zurückfordern. Um nicht in finanzielle Vorleistung treten müssen, können Sie einen Kostenvorschuss verlangen. Dieser Vorschuss muss die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung vollständig abdecken. Die Beweislast für den Mangel liegt bei Ihnen, daher ist eine gute Dokumentation unerlässlich. Der Ablauf ist klar geregelt:

  1. Schriftliche Mängelanzeige an den Unternehmer.

  2. Setzen einer angemessenen, kalendarisch bestimmten Frist zur Nacherfüllung.

  3. Ankündigung der Selbstvornahme bei Fristablauf.

  4. Einholung von mindestens zwei bis drei Kostenvoranschlägen von Fachfirmen.

  5. Forderung eines Kostenvorschusses in Höhe des günstigsten Angebots.

Dieses Vorgehen gibt Ihnen die Kontrolle zurück und beschleunigt die Wiederherstellung Ihrer Immobilie.


Verjährung: Fristen in Düsseldorf nicht verpassen

Ihre Ansprüche bei Baumängeln sind nicht unbegrenzt gültig. Die regelmäßige Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt fünf Jahre ab der Bauabnahme. Bei Verträgen nach VOB/B sind es in der Regel vier Jahre. Wichtig ist, dass eine Mängelanzeige allein die Verjährung nicht stoppt. Dafür ist ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage notwendig. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verlängert sich die Frist, doch dies ist oft schwer nachzuweisen. Ein passender Versicherungsschutz kann zusätzliche Sicherheit bieten, ersetzt aber nicht die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit, um Ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich für Baumängel in Düsseldorf geltend zu machen.

Professionelle Hilfe: Wann Gutachter und Anwälte nötig sind

Nicht jeder Baumangel lässt sich einfach per Foto dokumentieren. Insbesondere bei komplexen Schäden wie Feuchtigkeit im Keller oder Schimmelbildung ist ein Sachverständigengutachten oft unerlässlich. Die Kosten für ein solches Gutachten können schnell 1.500 Euro oder mehr betragen. Diese Investition ist jedoch oft notwendig, um die Ursache des Mangels zweifelsfrei zu klären. Ein Gutachten stärkt Ihre Position gegenüber dem Bauunternehmer und vor Gericht erheblich. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie zudem unterstützen, Ihre Forderungen korrekt zu formulieren und Fristen einzuhalten. Gerade wenn es um einen größeren Bauschaden geht, ist professionelle Unterstützung entscheidend für den Erfolg.

therlo: Ihr Partner bei Feuchtigkeitsschäden als Baumangel

Feuchtigkeit und Schimmel gehören zu den häufigsten und kostspieligsten Baumängeln. therlo ist Ihr Spezialist in Düsseldorf, wenn es um die genaue Analyse und nachhaltige Beseitigung solcher Schäden geht. Mit unseren innovativen Technologien zur Feuchtigkeitskontrolle und Geruchsbeseitigung stellen wir den Schaden nicht nur fest, sondern beheben ihn auch. Unsere detaillierte Dokumentation der Schadensursache und der Sanierungsmaßnahmen liefert Ihnen die notwendigen Beweise. Diese Unterlagen sind eine solide Basis für Ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Baumängeln. Wir helfen Ihnen, wenn unklar ist, ob der Schaden durch falsches Lüften oder einen Baumangel entstanden ist. So sorgen wir für gesunde Wohn- und Arbeitsräume und sichern Ihre finanziellen Ansprüche.

FAQ

Was ist der erste Schritt, wenn ich einen Baumangel entdecke?

Der erste und wichtigste Schritt ist die schriftliche Mängelanzeige an den Bauunternehmer. Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich, fügen Sie Fotos bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.



Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadensersatz?

Die Minderung ist ein reiner finanzieller Ausgleich für den geringeren Wert der Immobilie. Der Schadensersatz geht darüber hinaus und deckt alle durch den Mangel entstandenen Kosten ab, z.B. Gutachterkosten, Mietausfälle oder Schäden an Ihrem Eigentum. Er setzt aber ein Verschulden des Unternehmers voraus.



Kann ich einen Handwerker sofort selbst beauftragen?

Nein, Sie müssen dem ursprünglichen Vertragspartner immer zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dürfen Sie eine andere Firma beauftragen (Selbstvornahme).



Was passiert, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserung verweigert?

Wenn der Unternehmer die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert, müssen Sie keine Frist mehr setzen. Sie können sofort weitere Rechte wie Minderung, Schadensersatz oder Selbstvornahme mit Kostenvorschuss geltend machen.



Wie weise ich einen Baumangel nach?

Die Beweislast liegt bei Ihnen. Sichern Sie Beweise durch eine detaillierte Dokumentation mit Fotos und Notizen. Bei komplexen oder teuren Mängeln ist das Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen der sicherste Weg, den Mangel und seine Ursache nachzuweisen.



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