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Hausschwamm-Versicherung in Bremen: So sichern Sie Ihr Eigentum vor Schäden bis zu 250.000 € ab
Ein unbemerkter Wasserschaden, ein muffiger Geruch im Keller – oft sind dies die ersten Anzeichen für Echten Hausschwamm. Die Sanierungskosten übersteigen schnell 30.000 €, doch die meisten Standardversicherungen zahlen nicht.
Das Thema kurz und kompakt
Standard-Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Hausschwamm oft aus; nur spezielle Tarife mit einer Schwammklausel bieten Schutz.
Die Kosten für eine Hausschwammsanierung können leicht 30.000 € übersteigen, da neben der Entfernung auch die Entsorgung und der Wiederaufbau teuer sind.
In Bremen besteht keine gesetzliche Meldepflicht für Hausschwamm, aber Eigentümer sind zur Gefahrenabwehr und zur Offenlegung bei Verkauf verpflichtet.
Der Echte Hausschwamm ist der gefährlichste holzzerstörende Pilz in Gebäuden und für über 30 % aller pilzbedingten Gebäudeschäden verantwortlich. Für Hausbesitzer in Bremen bedeutet ein Befall nicht nur eine Gefahr für die Stabilität ihres Eigentums, sondern auch einen finanziellen Albtraum, da die Kosten für eine fachgerechte Sanierung schnell sechsstellig werden können. Viele Policen der Wohngebäudeversicherung schließen Schäden durch Schwamm explizit aus. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen, welche Klauseln entscheidend sind und wie Sie im Ernstfall richtig handeln, um nicht auf Kosten von über 100.000 € sitzen zu bleiben.
Kostenfalle vermeiden: Sanierungskosten realistisch einschätzen
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Die Kosten für eine Hausschwammsanierung sind enorm und übersteigen oft die Erwartungen von Immobilienbesitzern. Bereits die Erstbegutachtung durch einen Sachverständigen kann bis zu 2.000 € kosten. Die eigentlichen Sanierungsarbeiten sind weitaus teurer.
Für einen einzelnen befallenen Raum müssen Sie mit Kosten zwischen 10.000 und 30.000 € rechnen. Bei einem großflächigen Befall, der tragende Teile des Hauses betrifft, können die Gesamtkosten schnell auf über 100.000 € ansteigen. In einem dokumentierten Fall beliefen sich die Sanierungskosten für ein Bauernhaus sogar auf 266.037,52 €.
Folgende Faktoren treiben die Kosten in die Höhe:
Entfernung und Entsorgung befallener Materialien (Holz, Putz, Dämmung).
Fachgerechte Trocknung des gesamten Bereichs zur Bekämpfung von Feuchtigkeit.
Chemische Behandlung angrenzender Bauteile nach DIN 68800-4.
Wiederaufbau der entfernten Gebäudeteile.
Die Entsorgung von nur einer Tonne befallenen Bauschutts kann über 1.500 € kosten. Diese hohen Summen verdeutlichen, wie wichtig ein passender Versicherungsschutz ist.
Versicherungsschutz prüfen: Deckt Ihre Police Hausschwamm ab?
Die meisten Standard-Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Schwamm explizit aus. Ob Ihre Hausschwamm-Versicherung in Bremen leistet, hängt von den Details in Ihrem Vertrag ab. Entscheidend ist oft die Ursache der Feuchtigkeit, die zum Pilzwachstum führte.
Eine Kostenübernahme ist am wahrscheinlichsten, wenn der Hausschwamm als Folgeschaden eines anderen versicherten Ereignisses auftritt. Ein typisches Beispiel ist ein Wasserschaden nach einem Rohrbruch. Selbst dann ist die Leistung nicht garantiert, wenn Ihre Police eine Schwammklausel enthält, die eine Haftung pauschal ausschließt.
Suchen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag nach diesen Begriffen:
Allmählichkeitsschäden: Hierunter können Schäden durch langsam eindringende Feuchtigkeit fallen.
Schwamm- und Insektenklausel: Einige Premium-Tarife bieten eine explizite Erweiterung des Schutzes auf Pilz- und Schädlingsbefall.
Ausschlussklauseln: Achten Sie auf Formulierungen wie „Nicht versichert sind Schäden durch Schwamm“.
Ein Urteil des OLG Koblenz (Az. 10 U 145/03) besagt, dass Versicherungen oft nur für den „Echten Hausschwamm“ zahlen müssen, nicht für andere Pilzarten. Eine genaue Prüfung der Police vor einem Schadensfall ist daher unerlässlich.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Keine Meldepflicht in Bremen
Ein Befall mit Echtem Hausschwamm gilt rechtlich als schwerer Baumangel. In einigen Bundesländern wie Sachsen und Thüringen besteht daher eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Bauamt. Dies soll die schnelle Eindämmung und die Verhinderung von Schäden an Nachbargebäuden sicherstellen.
Für Bremen gibt es aktuell keine solche gesetzliche Meldepflicht für Hausschwamm. Das entbindet Sie als Eigentümer jedoch nicht von Ihrer Verantwortung. Gemäß den Landesbauordnungen sind Sie generell verpflichtet, Gefahren für Personen und die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Ein instabil gewordenes Gebälk stellt eine solche Gefahr dar.
Auch ohne Meldepflicht sollten Sie einen Befall umgehend und professionell bekämpfen lassen. Bei einem Verkauf der Immobilie müssen Sie einen bekannten, auch einen sanierten, Schwammbefall offenlegen, um sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung auszusetzen. Ein finanzieller Ausgleich für Baumängel wird sonst später fällig.
Schutz optimieren: Die richtige Versicherung finden
Um den passenden Versicherungsschutz gegen Feuchtigkeitsschäden zu erhalten, sollten Sie aktiv nach Tarifen suchen, die Hausschwamm explizit einschließen. Weniger als 40 % der Basis-Tarife am Markt bieten diesen Schutz. Verlassen Sie sich nicht auf Standardpolicen.
Achten Sie bei der Auswahl einer neuen Wohngebäudeversicherung auf eine Deckungssumme, die hoch genug ist. Experten raten zu mindestens 50.000 € für Schwammschäden, da die Sanierungskosten schnell eskalieren. Einige Top-Tarife decken Schäden sogar bis zu 250.000 € oder unbegrenzt ab.
Wichtige Leistungsbausteine sind:
Übernahme der Kosten für die Ursachenforschung, auch wenn kein versicherter Schaden festgestellt wird.
Kosten für die Sanierung befallener und angrenzender Bauteile.
Dekontamination und fachgerechte Entsorgung.
Kosten für einen möglichen Einsatz eines Gutachters.
Der Abschluss einer solchen Police ist die beste Prävention gegen finanzielle Risiken durch Hausschwamm.
Handlungsplan: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wenn Ihre Hausschwamm-Versicherung in Bremen die Zahlung verweigert, stehen Sie nicht ohne Optionen da. Eine Ablehnung, oft mit Verweis auf eine Ausschlussklausel, ist keine endgültige Entscheidung. In über 50 % der strittigen Fälle lohnt sich eine genauere Prüfung.
Holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein unabhängiges Gutachten kann den Befall und die Ursache zweifelsfrei klären und ist oft die Grundlage für das weitere Vorgehen. Die Kosten hierfür von bis zu 2.000 € sind gut investiertes Geld.
Sollte die Versicherung die Leistung weiterhin verweigern, ist der nächste Schritt oft der Gang zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. In vielen Fällen führen bereits außergerichtliche Verhandlungen zum Erfolg. Wenn Sie vor der Frage stehen, ob die Versicherung nicht zahlt, ist schnelles und informiertes Handeln entscheidend.
Weitere nützliche Links
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über den Echten Hausschwamm, einen holzzerstörenden Pilz.
Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zum Echten Hausschwamm bereit.
Das Umweltbundesamt bietet einen Fachinformationsdienst als PDF-Dokument zum Echten Hausschwamm an.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt die Schadenentwicklung in der verbundenen Wohngebäudeversicherung auf.
Statista liefert Statistiken zum Versicherungsschutz der Haushalte in Deutschland.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet offizielle Informationen zum Thema Bauen in Deutschland.
Der Bauherren-Schutzbund e.V. stellt den aktuellen Bauschadenbericht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag informiert über den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden durch Bauschäden und Mängel an Gebäuden.
Das Gesundheitsamt Bremen bietet Informationen zu Schimmel und Feuchtigkeit in Gebäuden aus gesundheitlicher Sicht.
Die Verbraucherzentrale klärt über die Wichtigkeit der Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer auf.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Schimmel und Hausschwamm?
Schimmel wächst oberflächlich und benötigt eine hohe Luftfeuchtigkeit. Hausschwamm ist ein holzzerstörender Pilz, der tief in die Bausubstanz eindringt, Holz zersetzt und sogar Mauerwerk durchwachsen kann. Er stellt eine weitaus größere Gefahr für die Gebäudestruktur dar.
Wie schnell muss man bei Hausschwamm handeln?
Sie sollten sofort handeln. Der Echte Hausschwamm kann unter günstigen Bedingungen mehrere Millimeter pro Tag wachsen und innerhalb eines Jahres einen Holzbalken vollständig zersetzen. Je länger Sie warten, desto umfangreicher und teurer wird die Sanierung.
Deckt meine Haftpflichtversicherung Schäden durch Hausschwamm?
Nein, die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden an Ihrem eigenen Eigentum. Sie könnte nur dann relevant werden, wenn der Hausschwamm von Ihrem Eigentum auf das eines Nachbarn übergreift und Sie dafür haftbar gemacht werden.
Kann ich Hausschwamm selbst entfernen?
Nein, auf keinen Fall. Die Sanierung von Echtem Hausschwamm ist komplex und erfordert spezialisierte Fachkenntnisse gemäß DIN 68800-4. Unsachgemäße Versuche können die Sporen weiterverbreiten und den Schaden verschlimmern. Beauftragen Sie immer einen zertifizierten Fachbetrieb.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Befall schon vor Vertragsabschluss da war?
Nein, Versicherungen zahlen nicht für Schäden, die bereits vor Abschluss des Vertrags bestanden (sogenannte Vorschäden). Der Versicherungsschutz greift nur für Schäden, die während der Vertragslaufzeit eintreten und entdeckt werden.
Wie kann ich einem Befall vorbeugen?
Die beste Vorbeugung ist die Kontrolle von Feuchtigkeit. Sorgen Sie für eine gute Belüftung aller Räume, reparieren Sie undichte Stellen sofort und halten Sie die Luftfeuchtigkeit konstant unter 60 %. Regelmäßige Inspektionen von Keller und Dachboden sind ebenfalls empfehlenswert.