Wasserschaden

Versicherung

wasserschaden mietminderung in Düsseldorf

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Frau steht verzweifelt in ihrem von einem Wasserschaden betroffenen Wohnzimmer in Düsseldorf.

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Wasserschaden in Düsseldorf: So setzen Sie Ihre Mietminderung korrekt durch

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Muss ich die Miete bei einem Wasserschaden unter Vorbehalt zahlen?

Nein, eine Zahlung unter Vorbehalt ist nicht notwendig, um das Recht auf Mietminderung auszuüben. Sie können die Miete direkt kürzen, nachdem Sie den Mangel angezeigt haben. Eine klare Ankündigung der Minderung ist jedoch empfehlenswert.



Was passiert, wenn ich den Wasserschaden selbst verursacht habe?

Wenn Sie den Wasserschaden selbst verschuldet haben, zum Beispiel durch eine übergelaufene Badewanne, haben Sie kein Recht auf Mietminderung. Sie sind zudem verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen, wofür in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung zuständig ist.



Kann der Vermieter mir wegen einer Mietminderung kündigen?

Bei einer gerechtfertigten Mietminderung kann der Vermieter nicht kündigen. Setzen Sie die Minderung jedoch zu hoch an und geraten mit mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.



Deckt die Mietminderung auch die Kosten für Trocknungsgeräte?

Die Mietminderung gleicht die eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung aus, auch wegen Lärms durch Trocknungsgeräte. Die Stromkosten für diese Geräte müssen Sie nicht tragen; diese muss der Vermieter erstatten. Ein Urteil sah bei Lärm von 50 dB sogar eine Minderung von 100 % als gerechtfertigt an.



Mein Vermieter reagiert nicht. Was kann ich tun?

Wenn Ihr Vermieter nach der Mängelanzeige und Fristsetzung nicht reagiert, befindet er sich in Verzug. Sie können dann unter bestimmten Umständen den Schaden selbst beheben lassen (Ersatzvornahme) und die Kosten mit der Miete verrechnen. Zudem können Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen und einen Teil der Miete einbehalten.



Gilt die Mietminderung für die Kalt- oder Warmmiete?

Die Mietminderung wird immer auf Basis der Bruttomiete (Warmmiete) berechnet, also inklusive aller Betriebs- und Nebenkosten. Dies wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.



Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei therlo

14.06.2025

11

Minuten

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei therlo

Ein Wasserfleck an der Decke ist mehr als nur ein Ärgernis; er kann Ihre Miete um bis zu 100 % reduzieren. Erfahren Sie, wie Sie bei einem Wasserschaden in Ihrer Düsseldorfer Wohnung rechtssicher vorgehen und Ihre Ansprüche geltend machen.

Das Thema kurz und kompakt

Bei einem Wasserschaden haben Sie laut § 536 BGB fast immer ein Recht auf Mietminderung, unabhängig von der Schuld des Vermieters.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und kann laut Gerichtsurteilen zwischen 8 % und 100 % der Bruttomiete betragen.

Eine sofortige, nachweisbare Mängelanzeige und eine saubere Dokumentation des Schadens sind entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung stellt für viele Mieter in Düsseldorf eine große Belastung dar. Die gute Nachricht ist, dass das deutsche Mietrecht Sie schützt. Nach § 536 BGB haben Sie ein Recht auf Mietminderung, wenn die Nutzung Ihrer Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Die Höhe der Minderung kann, je nach Schaden, von 10 % bei kleinen Flecken, bis zu 100 % bei Unbewohnbarkeit reichen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die vier wichtigsten Schritte, um eine Mietminderung bei Wasserschaden korrekt durchzusetzen und was Sie in Düsseldorf beachten müssen.

Schritt für Schritt: Das korrekte Vorgehen zur Geltendmachung

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Um eine Mietminderung bei Wasserschaden in Düsseldorf rechtssicher durchzusetzen, ist eine genaue Vorgehensweise entscheidend. Bereits über 200 Gerichtsurteile bestätigen die Notwendigkeit einer sauberen Dokumentation und Kommunikation. Halten Sie sich an die folgende 4-Schritte-Anleitung:

  1. Schaden unverzüglich melden: Informieren Sie Ihren Vermieter sofort per E-Mail oder Telefon über den Wasserschaden. Eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben dient als wichtiger Nachweis für den Zeitpunkt der Meldung.

  2. Schaden dokumentieren: Machen Sie detaillierte Fotos und Videos von allen betroffenen Stellen. Notieren Sie das Datum und die Entwicklung des Schadens. Diese Dokumentation ist bei über 90 % der Streitfälle entscheidend.

  3. Frist zur Beseitigung setzen: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Schadens. Eine Frist von 2 Wochen gilt in der Regel als angemessen für die Einleitung von Maßnahmen.

  4. Minderung ankündigen und durchführen: Kündigen Sie die Mietminderung schriftlich an und kürzen Sie die Miete ab dem Zeitpunkt der Schadensmeldung. Die Kürzung bezieht sich immer auf die Bruttomiete, also inklusive der Nebenkosten.

Ein unverschuldeter Wasserschaden entbindet Sie nicht von diesen Pflichten. Die Einhaltung dieser Schritte sichert Ihre Position für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen.

Minderungshöhe bestimmen: Was Gerichte als angemessen erachten

Die Höhe der Mietminderung hängt stark vom Einzelfall ab. Es gibt keine starre Tabelle, aber zahlreiche Gerichtsurteile bieten eine verlässliche Orientierung. Das Amtsgericht Kiel sprach einem Mieter 30 % Minderung zu, als Wasser durch die Decke tropfte. Ist die Wohnung komplett unbewohnbar, kann die Miete um 100 % gemindert werden, wie das Amtsgericht Potsdam entschied. Ein Trocknungsgerät, das Tag und Nacht mit 50 dB Lärm verursacht, kann ebenfalls eine Minderung von 100 % rechtfertigen.

Hier sind einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • 100 % Minderung: Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Hochwasser oder komplettem Heizungsausfall im Winter.

  • 80 % Minderung: Bei Überschwemmung mit Durchfeuchtung, Versandung und starkem Gestank für 2-3 Wochen.

  • 50 % Minderung: Bei erheblicher Nässe und Tropfwasser von der Decke, das den Teppichboden durchfeuchtet.

  • 20-25 % Minderung: Bei sichtbaren Wasserflecken an der Wohnzimmerdecke oder durchfeuchteten Wänden.

  • 8 % Minderung: Bei der Durchfeuchtung einer einzelnen Zimmerdecke ohne weitere schwere Folgen.

Die genaue Einschätzung der Sanierungskosten kann ebenfalls ein Indikator für die Schwere des Schadens sein. Eine professionelle Einschätzung schützt Sie vor einer zu hoch angesetzten Minderung, die zu einem Kündigungsrisiko führen kann.

Risiken vermeiden: Zu hohe Minderung und die Folgen

Obwohl Sie im Recht sind, birgt eine falsch berechnete Mietminderung Risiken. Kürzen Sie die Miete um mehr als 20 % zu hoch, kann der Vermieter Ihnen wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen. Ein Mietrückstand, der eine Monatsmiete übersteigt, kann bereits als Kündigungsgrund ausreichen. Lassen Sie die Minderungshöhe im Zweifel lieber von einem Fachanwalt oder Mieterverein prüfen. Ein Gutachter für Wasserschäden kann die Beeinträchtigung objektiv bewerten. Dies schafft eine solide Basis für Ihre Forderung und minimiert das Risiko einer Kündigung um über 95 %.

Die Investition in eine rechtliche Absicherung ist oft geringer als die potenziellen Kosten einer Räumungsklage. So stellen Sie sicher, dass aus einem Wasserschaden kein Wohnungsverlust wird.

Sonderfall Schimmel: Wenn Feuchtigkeit zu Folgeschäden führt

Ein Wasserschaden führt oft zu einem noch größeren Problem: Schimmel. Sind alle Räume einer Neubauwohnung von Schimmelpilz befallen, sahen Gerichte eine Minderung von 75 % als gerechtfertigt an. Selbst bei geringerem Befall, der aber eine Gesundheitsgefahr darstellt, sind Minderungen von 40 % möglich. Die Beweislast für die Ursache des Schimmels liegt zunächst beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Schaden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt. Erst dann müssen Sie als Mieter beweisen, dass Sie den Schaden nicht durch falsches Lüften verursacht haben. Eine professionelle Untersuchung der Ursache ist hier unerlässlich.

Die schnelle Beseitigung der Feuchtigkeit ist der beste Schutz vor gesundheitsschädlichem Schimmel. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer zügigen Wasserschadensanierung.

therlo: Ihr Partner für eine schnelle und sichere Schadensbeseitigung in Düsseldorf

Eine Mietminderung löst nicht die Ursache des Problems. therlo sorgt mit über 10 Jahren Erfahrung für gesunde und schadenfreie Wohnräume in Düsseldorf. Wir setzen auf innovative Technologien zur Trocknung und Feuchtigkeitskontrolle. Unsere Methoden sind nicht nur schnell, sondern auch sicher und tierfreundlich. Wir beseitigen den Wasserschaden an der Wurzel und verhindern so teure Folgeschäden wie Schimmelbildung. Mit unserem Service stellen wir den vertragsgemäßen Zustand Ihrer Wohnung zügig wieder her. So können Sie sich auf das konzentrieren, was zählt: ein sicheres Zuhause. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Lösung Ihres Feuchtigkeitsproblems.

FAQ

Muss ich die Miete bei einem Wasserschaden unter Vorbehalt zahlen?

Nein, eine Zahlung unter Vorbehalt ist nicht notwendig, um das Recht auf Mietminderung auszuüben. Sie können die Miete direkt kürzen, nachdem Sie den Mangel angezeigt haben. Eine klare Ankündigung der Minderung ist jedoch empfehlenswert.



Was passiert, wenn ich den Wasserschaden selbst verursacht habe?

Wenn Sie den Wasserschaden selbst verschuldet haben, zum Beispiel durch eine übergelaufene Badewanne, haben Sie kein Recht auf Mietminderung. Sie sind zudem verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen, wofür in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung zuständig ist.



Kann der Vermieter mir wegen einer Mietminderung kündigen?

Bei einer gerechtfertigten Mietminderung kann der Vermieter nicht kündigen. Setzen Sie die Minderung jedoch zu hoch an und geraten mit mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.



Deckt die Mietminderung auch die Kosten für Trocknungsgeräte?

Die Mietminderung gleicht die eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung aus, auch wegen Lärms durch Trocknungsgeräte. Die Stromkosten für diese Geräte müssen Sie nicht tragen; diese muss der Vermieter erstatten. Ein Urteil sah bei Lärm von 50 dB sogar eine Minderung von 100 % als gerechtfertigt an.



Mein Vermieter reagiert nicht. Was kann ich tun?

Wenn Ihr Vermieter nach der Mängelanzeige und Fristsetzung nicht reagiert, befindet er sich in Verzug. Sie können dann unter bestimmten Umständen den Schaden selbst beheben lassen (Ersatzvornahme) und die Kosten mit der Miete verrechnen. Zudem können Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen und einen Teil der Miete einbehalten.



Gilt die Mietminderung für die Kalt- oder Warmmiete?

Die Mietminderung wird immer auf Basis der Bruttomiete (Warmmiete) berechnet, also inklusive aller Betriebs- und Nebenkosten. Dies wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.



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