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Ein Mann deutet besorgt auf einen Riss in der Wand einer Bremer Wohnung, ein Zeichen für mögliche Baumängel.

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Baumängel in Bremen: So sichern Sie Ihren finanziellen Ausgleich

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Wie weise ich einen Baumangel nach der Abnahme nach?

Nach der Bauabnahme liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie weisen einen Mangel durch eine detaillierte Dokumentation (Fotos, Protokolle) und idealerweise durch ein Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen nach. Dieses Gutachten ist oft die entscheidende Grundlage für Ihre Forderungen.



Was ist der Unterschied zwischen BGB- und VOB/B-Vertrag?

Der BGB-Vertrag ist der Standard für private Bauherren und bietet mit 5 Jahren eine längere Gewährleistungsfrist. Der VOB/B-Vertrag ist komplexer, im öffentlichen Sektor üblich und sieht eine kürzere Frist von 4 Jahren vor, muss aber explizit vereinbart werden, um für Privatpersonen zu gelten.



Kann ich direkt einen finanziellen Ausgleich fordern?

Nein, Sie müssen dem Unternehmer zuerst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) geben und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Erst wenn er diese Frist verstreichen lässt, sie verweigert oder die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie finanzielle Ansprüche wie Minderung oder Schadensersatz geltend machen.



Welche Kosten deckt der Schadensersatz bei Baumängeln ab?

Schadensersatz deckt alle finanziellen Nachteile ab, die Ihnen direkt durch den Mangel entstanden sind. Das können Reparaturkosten, Gutachterkosten, Anwaltsgebühren, Mietausfälle oder auch Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung sein.



Was passiert, wenn der Bauunternehmer insolvent ist?

Ist der Bauunternehmer insolvent, wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Eine Gewährleistungsbürgschaft, die Sie vorab vereinbaren können, sichert Ihre Ansprüche in einem solchen Fall ab. Ohne diese Absicherung bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen.



An wen kann ich mich in Bremen für eine Erstberatung wenden?

Für eine rechtliche Erstberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale Bremen oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wenden. Für die technische Bewertung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden steht Ihnen therlo als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.



Minutes

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei therlo

3 Jun 2025

11

Minuten

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei therlo

Ein Baumangel kann schnell zu einem finanziellen Albtraum werden. Doch Sie müssen die Kosten nicht alleine tragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Bremen einen finanziellen Ausgleich für Baumängel erfolgreich geltend machen.

Das Thema kurz und kompakt

Dokumentieren Sie Baumängel sofort und detailliert, da nach der Abnahme die Beweislast bei Ihnen liegt.

Setzen Sie dem Unternehmer immer schriftlich per Einschreiben eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.

Beachten Sie die Verjährungsfristen – in der Regel 5 Jahre nach BGB und 4 Jahre nach VOB/B.

Sie haben einen Baumangel in Ihrer Bremer Immobilie entdeckt? Ob Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeit im Keller oder Schimmelbildung – solche Mängel mindern nicht nur den Wert Ihres Eigentums, sondern können auch Ihre Gesundheit gefährden. Viele Bauherren sind unsicher, welche Rechte ihnen zustehen. Das deutsche Baurecht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), bietet Ihnen jedoch klare Wege, um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Dieser Beitrag führt Sie durch die notwendigen Schritte, von der korrekten Dokumentation des Mangels über die formelle Mängelrüge bis hin zur Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.

Die formelle Mängelrüge: Den Auftragnehmer richtig in die Pflicht nehmen

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Mit Ihrer Dokumentation in der Hand folgt der wichtigste formelle Akt: die Mängelrüge. Informieren Sie den verantwortlichen Bauunternehmer schriftlich über den festgestellten Mangel. Ein einfaches Telefonat reicht hier nicht aus; versenden Sie die Rüge per Einschreiben mit Rückschein, um einen Zustellnachweis zu haben. In diesem Schreiben müssen Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen, in der Regel sind das 14 Tage. Dieses Recht auf Nachbesserung ist im BGB verankert und der erste Anspruch, den Sie geltend machen müssen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, öffnen sich die Türen für weitergehende finanzielle Forderungen.

Ihre Rechte als Bauherr: Nacherfüllung hat Vorrang

Das Gesetz räumt dem Bauunternehmer zunächst das Recht zur „Nacherfüllung“ ein (§ 635 BGB). Das bedeutet, er darf und muss den Mangel selbst beheben. Sie können dabei zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung eines neuen Werks wählen, wobei im Baurecht meist die Beseitigung praktikabel ist. Weigert sich der Unternehmer, die Nacherfüllung durchzuführen, oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, können Sie weitere Rechte geltend machen. Ein klar definierter Bauschaden ist die Voraussetzung für diese Schritte. Die genaue Einhaltung dieser Reihenfolge ist juristisch entscheidend für den Erfolg Ihres Anliegens.

Finanzieller Ausgleich: Minderung, Schadensersatz und Selbstvornahme

Ist die Nacherfüllung gescheitert, haben Sie mehrere Optionen für einen finanziellen Ausgleich. Sie können den Werklohn mindern oder Schadensersatz fordern. Diese Instrumente dienen unterschiedlichen Zwecken.

  • Minderung (§ 638 BGB): Sie können die vereinbarte Vergütung um den Betrag herabsetzen, den die Immobilie durch den Mangel weniger wert ist. Ein Sachverständigengutachten kann hier zur Bezifferung des Minderwerts erforderlich sein.

  • Schadensersatz (§ 634 Nr. 4 BGB): Hier können Sie Kosten geltend machen, die Ihnen als Folge des Mangels entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für ein Hotel während der Sanierung, entgangene Mieteinnahmen oder Arztkosten bei gesundheitlichen Problemen durch Schimmel als Baumangel.

  • Selbstvornahme (§ 637 BGB): Sie können den Mangel von einer anderen Firma beheben lassen und die entstandenen Kosten vom ursprünglichen Unternehmer zurückfordern. Hierfür müssen Sie dem ersten Unternehmer aber zwingend eine Frist gesetzt haben, die er hat verstreichen lassen.

Die Wahl des richtigen Weges hängt stark vom Einzelfall und der Schwere des Mangels ab.

Achtung Verjährung: Diese Fristen müssen Sie kennen

Ihre Ansprüche bei Baumängeln sind nicht ewig gültig. Es gelten gesetzliche Verjährungsfristen, die Sie unbedingt beachten müssen. Für Bauwerke gilt nach dem BGB in der Regel eine Frist von fünf Jahren ab dem Datum der Bauabnahme. Haben Sie einen Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geschlossen, verkürzt sich diese Frist meist auf vier Jahre. Bei bestimmten Arbeiten, wie an Feuerungsanlagen, kann die Frist sogar nur zwei Jahre betragen. Eine schriftliche Mängelrüge während der laufenden Frist kann die Verjährung für den gerügten Mangel unterbrechen. Versäumen Sie diese Fristen, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich für Baumängel in Bremen.

Unterstützung sichern: Wann ein Gutachter und Anwalt in Bremen sinnvoll sind

Nicht jeder Baumangel lässt sich einfach nachweisen oder bewerten. Spätestens wenn der Bauunternehmer Ihre Forderungen bestreitet oder die Schadenshöhe unklar ist, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann die Ursache und den Umfang des Mangels zweifelsfrei feststellen und die Kosten für die Beseitigung sowie eine mögliche Wertminderung beziffern. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unerlässlich. Er kann Ihre Ansprüche korrekt formulieren und durchsetzen, insbesondere wenn es um erheblichen Schadenersatz bei Baumängeln geht. Die Kosten für Gutachter und Anwalt müssen bei einem erfolgreichen Verfahren oft von der Gegenseite getragen werden.

Sonderfall Schimmel: Ein häufiger Grund für finanziellen Ausgleich

Schimmelbefall ist einer der häufigsten und heikelsten Baumängel. Er entsteht oft durch unzureichende Abdichtung, Wärmebrücken oder fehlerhafte Dämmung. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich, weshalb schnelles Handeln geboten ist. Ob der Schimmel durch falsches Lüften oder einen Baumangel entstanden ist, muss oft ein Gutachter klären. Steht die Ursache fest, können Sie neben den Sanierungskosten auch Kosten für die Geruchsbeseitigung und Hygienemaßnahmen als Schadensersatz fordern. therlo ist Ihr Partner für die professionelle Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel, um gesunde Wohn- und Arbeitsräume sicherzustellen.

FAQ

Wie weise ich einen Baumangel nach der Abnahme nach?

Nach der Bauabnahme liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie weisen einen Mangel durch eine detaillierte Dokumentation (Fotos, Protokolle) und idealerweise durch ein Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen nach. Dieses Gutachten ist oft die entscheidende Grundlage für Ihre Forderungen.



Was ist der Unterschied zwischen BGB- und VOB/B-Vertrag?

Der BGB-Vertrag ist der Standard für private Bauherren und bietet mit 5 Jahren eine längere Gewährleistungsfrist. Der VOB/B-Vertrag ist komplexer, im öffentlichen Sektor üblich und sieht eine kürzere Frist von 4 Jahren vor, muss aber explizit vereinbart werden, um für Privatpersonen zu gelten.



Kann ich direkt einen finanziellen Ausgleich fordern?

Nein, Sie müssen dem Unternehmer zuerst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) geben und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Erst wenn er diese Frist verstreichen lässt, sie verweigert oder die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie finanzielle Ansprüche wie Minderung oder Schadensersatz geltend machen.



Welche Kosten deckt der Schadensersatz bei Baumängeln ab?

Schadensersatz deckt alle finanziellen Nachteile ab, die Ihnen direkt durch den Mangel entstanden sind. Das können Reparaturkosten, Gutachterkosten, Anwaltsgebühren, Mietausfälle oder auch Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung sein.



Was passiert, wenn der Bauunternehmer insolvent ist?

Ist der Bauunternehmer insolvent, wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Eine Gewährleistungsbürgschaft, die Sie vorab vereinbaren können, sichert Ihre Ansprüche in einem solchen Fall ab. Ohne diese Absicherung bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen.



An wen kann ich mich in Bremen für eine Erstberatung wenden?

Für eine rechtliche Erstberatung können Sie sich an die Verbraucherzentrale Bremen oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wenden. Für die technische Bewertung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden steht Ihnen therlo als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.



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