Wasserschaden

Versicherung

wasserschaden mietminderung in Bremen

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Ein Mieter in Bremen inspiziert besorgt einen Wasserschaden in seiner Wohnung.

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Wasserschaden und Mietminderung in Bremen: Ein Leitfaden für Mieter

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Wie schnell muss ich einen Wasserschaden in Bremen melden?

Sie sollten einen Wasserschaden unverzüglich, also so schnell wie möglich, bei Ihrem Vermieter melden. Dies ist Ihre Pflicht als Mieter, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und Ihre Ansprüche auf Mietminderung nicht zu gefährden.



Gilt die Mietminderung für die Kalt- oder Warmmiete?

Die Mietminderung wird immer auf Basis der Bruttomiete, also der Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkosten (Warmmiete), berechnet. Die prozentuale Kürzung bezieht sich auf den gesamten Betrag, den Sie monatlich an den Vermieter zahlen.



Benötige ich für eine Mietminderung immer einen Anwalt?

Nein, für die Geltendmachung einer Mietminderung benötigen Sie nicht zwingend einen Anwalt. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, zum Beispiel beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht, um die Höhe der Minderung korrekt einzuschätzen und formale Fehler zu vermeiden.



Was passiert, wenn die Mietminderung zu hoch angesetzt war?

Setzen Sie die Mietminderung zu hoch an, kann ein erheblicher Mietrückstand entstehen. Erreicht dieser Rückstand eine kritische Höhe (oft mehr als eine Monatsmiete), kann der Vermieter Ihnen fristlos kündigen. Daher ist eine realistische Einschätzung der Quote entscheidend.



Kann ich fristlos kündigen, wenn der Wasserschaden nicht behoben wird?

Ja, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn der Wasserschaden so gravierend ist, dass die Nutzung der Wohnung unzumutbar wird und der Vermieter den Schaden trotz Fristsetzung nicht behebt. Dies ist jedoch ein extremer Schritt, der gut überlegt und rechtlich abgesichert sein sollte.



Deckt meine Hausratversicherung Schäden an meinem Eigentum?

Ja, die Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum (Möbel, Teppiche, Elektronik) auf, die durch Leitungswasser verursacht wurden. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.



Minutes

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei therlo

1 Jun 2025

11

Minuten

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei therlo

Ein Wasserschaden in der Wohnung ist mehr als nur ein Ärgernis. Er kann Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum gefährden und die Nutzung Ihrer vier Wände stark einschränken. Erfahren Sie, wie Sie in Bremen eine Mietminderung bei einem Wasserschaden korrekt durchsetzen und welche rechtlichen Grundlagen Sie dabei schützen.

Das Thema kurz und kompakt

Bei einem Wasserschaden haben Mieter laut § 536 BGB ein Recht auf Mietminderung, da die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens; Gerichtsurteile reichen von 20 % für feuchte Wände bis 100 % bei Unbewohnbarkeit.

Ein korrektes Vorgehen mit schriftlicher Mängelanzeige und Fristsetzung an den Vermieter ist entscheidend für die Rechtsgültigkeit der Minderung.

Tritt Wasser unkontrolliert in die Wohnung ein, stehen Mieter oft vor großen Problemen. Feuchte Wände, modriger Geruch und der Lärm von Trocknungsgeräten mindern die Wohnqualität erheblich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht hier auf Ihrer Seite und räumt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine Mietminderung ein. Dieser Artikel erklärt Ihnen die genauen Schritte, von der Schadensmeldung bis zur korrekten Höhe der Mietkürzung, und zeigt anhand von Gerichtsurteilen, was Ihnen zusteht. So stellen Sie sicher, dass Sie bei einem Wasserschaden in Bremen Ihre Rechte als Mieter vollständig wahrnehmen.

Minderungshöhe: Was Gerichte in der Praxis entscheiden

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Die Höhe der Mietminderung hängt immer vom Einzelfall ab und orientiert sich am Ausmaß der Beeinträchtigung. Mietminderungstabellen, die auf hunderten Gerichtsurteilen basieren, bieten eine erste Orientierung. So urteilte beispielsweise das Landgericht Köln, dass der Einsatz von zwei lauten Trocknungsgeräten eine Minderung von 80 % rechtfertigt. Ist ein ganzes Zimmer wie das Wohnzimmer wegen Einsturzgefahr unbenutzbar, sahen Gerichte eine Kürzung um 30 % als angemessen an. Auch das Amtsgericht Bremen sprach Mietern bei Schimmel und hoher Luftfeuchtigkeit nach einem Wasserschaden eine Minderung von 50 % zu. Diese Beispiele zeigen, dass die Gerichte erhebliche Minderungen zusprechen, wenn die Wohnqualität stark leidet. Die genaue Quote wird jedoch immer individuell bestimmt, weshalb eine professionelle Bewertung des Wasserschadens oft Klarheit schafft.

Der korrekte Ablauf: So melden Sie den Schaden richtig

Um eine Mietminderung rechtssicher durchzusetzen, müssen Sie einen klaren Prozess einhalten. Eine unverzügliche und nachweisbare Mängelanzeige beim Vermieter ist der erste und wichtigste Schritt. Informieren Sie ihn schriftlich per Einschreiben über den Wasserschaden und die damit verbundenen Beeinträchtigungen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens, in der Regel sind 14 Tage üblich. Kündigen Sie in diesem Schreiben auch an, dass Sie die Miete unter Vorbehalt zahlen oder um einen bestimmten Betrag kürzen werden. Ein Musterschreiben kann hierbei helfen, alle formalen Anforderungen zu erfüllen. Eine lückenlose Kommunikation verhindert spätere Missverständnisse und stärkt Ihre Position, falls der Vermieter nicht reagiert und eine professionelle Wasserschadensanierung ausbleibt.

Umgang mit Folgeschäden: Lärm, Schimmel und Unbewohnbarkeit

Ein Wasserschaden zieht oft weitere Probleme nach sich, die ebenfalls eine Mietminderung rechtfertigen. Besonders der Einsatz von Trocknungsgeräten führt zu erheblichen Belastungen. Dauerhafter Lärm von über 50 Dezibel kann eine Wohnung praktisch unbewohnbar machen und eine Minderung von bis zu 100 % begründen. Auch die eingeschränkte Nutzbarkeit von Räumen durch aufgestellte Geräte oder abgedeckte Möbel muss berücksichtigt werden. Entwickelt sich als Folge der Feuchtigkeit Schimmel, steigt die Gesundheitsgefahr, was ebenfalls hohe Minderungsquoten rechtfertigt. Hier sind einige typische Minderungsquoten für Folgeschäden:

  • 100 %: Die Wohnung ist aufgrund des Schadens oder der Trocknungsmaßnahmen komplett unbewohnbar.

  • 80 %: Erhebliche Durchfeuchtung mehrerer Zimmer mit modrigem Geruch.

  • 50 %: Starker Schimmelbefall in einem Hauptraum wie dem Wohnzimmer.

  • 20 %: Kleinflächiger Schimmel an den Wänden mehrerer Räume.

Diese Faktoren müssen bei der Gesamtkürzung berücksichtigt werden, um die Belastung fair abzubilden. Ein Experte für Feuchtigkeit in Bremen kann den Zusammenhang zwischen Ursache und Folgeschaden genau analysieren.


Wer trägt die Kosten für Gutachter und Reparatur?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung des Mangels und die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Dies umfasst die Reparatur der Schadensursache, die Trocknung und die Instandsetzung der Wohnung. Die Kosten für die Sanierung eines Wasserschadens können schnell mehrere tausend Euro betragen. Reagiert der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige, sollten Sie nicht voreilig selbst einen Handwerker beauftragen. Holen Sie sich stattdessen rechtlichen Rat oder schalten Sie eine Schlichtungsstelle ein. Die Kosten für einen Gutachter trägt in der Regel die Partei, die ihn beauftragt. Im Streitfall kann das Gericht jedoch entscheiden, wer die Kosten letztendlich übernimmt, oft abhängig vom Ausgang des Verfahrens. Klären Sie daher die Frage, ab wann ein Gutachter nötig ist, bevor Sie handeln.

Ihre Verantwortung als Mieter: Grenzen der Mietminderung

Das Recht zur Mietminderung entfällt, wenn Sie den Schaden selbst verschuldet haben. Ein klassisches Beispiel ist eine übergelaufene Badewanne oder eine falsch angeschlossene Waschmaschine. In solchen Fällen greift in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung, die Sie umgehend informieren sollten. Auch bei einem unverschuldeten Wasserschaden haben Sie Pflichten. Sie müssen den Schaden gering halten, also beispielsweise Wasser aufwischen und den Haupthahn zudrehen. Eine zu hoch angesetzte Mietminderung kann zu einem Mietrückstand und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Gehen Sie daher bei der Festlegung der Quote sorgfältig vor und orientieren Sie sich an Gerichtsurteilen. Die Frage, wer bei einem Wasserschaden zahlt, hängt somit stark von der Ursache ab.

therlo: Ihr Partner für eine schnelle und sichere Lösung in Bremen

Ein Wasserschaden erfordert schnelles und professionelles Handeln, um die Wohnqualität wiederherzustellen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Wir bei therlo sind auf die schnelle und effektive Beseitigung von Feuchtigkeit, Schimmel und Gerüchen spezialisiert. Mit moderner Technologie sorgen wir für eine gründliche Trocknung und Sanierung, damit Sie Ihre Wohnung schnell wieder vollständig nutzen können. Unser Team in Bremen unterstützt Sie bei der Schadensanalyse und sorgt für eine nachhaltige Lösung. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Zuhause wieder zu einem gesunden und sicheren Ort zu machen. Wir bieten Ihnen umfassenden Service beim Wasserschadenmanagement in Bremen.

FAQ

Wie schnell muss ich einen Wasserschaden in Bremen melden?

Sie sollten einen Wasserschaden unverzüglich, also so schnell wie möglich, bei Ihrem Vermieter melden. Dies ist Ihre Pflicht als Mieter, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und Ihre Ansprüche auf Mietminderung nicht zu gefährden.



Gilt die Mietminderung für die Kalt- oder Warmmiete?

Die Mietminderung wird immer auf Basis der Bruttomiete, also der Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkosten (Warmmiete), berechnet. Die prozentuale Kürzung bezieht sich auf den gesamten Betrag, den Sie monatlich an den Vermieter zahlen.



Benötige ich für eine Mietminderung immer einen Anwalt?

Nein, für die Geltendmachung einer Mietminderung benötigen Sie nicht zwingend einen Anwalt. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen, zum Beispiel beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht, um die Höhe der Minderung korrekt einzuschätzen und formale Fehler zu vermeiden.



Was passiert, wenn die Mietminderung zu hoch angesetzt war?

Setzen Sie die Mietminderung zu hoch an, kann ein erheblicher Mietrückstand entstehen. Erreicht dieser Rückstand eine kritische Höhe (oft mehr als eine Monatsmiete), kann der Vermieter Ihnen fristlos kündigen. Daher ist eine realistische Einschätzung der Quote entscheidend.



Kann ich fristlos kündigen, wenn der Wasserschaden nicht behoben wird?

Ja, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn der Wasserschaden so gravierend ist, dass die Nutzung der Wohnung unzumutbar wird und der Vermieter den Schaden trotz Fristsetzung nicht behebt. Dies ist jedoch ein extremer Schritt, der gut überlegt und rechtlich abgesichert sein sollte.



Deckt meine Hausratversicherung Schäden an meinem Eigentum?

Ja, die Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum (Möbel, Teppiche, Elektronik) auf, die durch Leitungswasser verursacht wurden. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.



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